Müssen Websites barrierefrei sein? Die Pflicht seit dem 28. Juni 2025
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu machen. Hier bekommst du den Überblick ohne Juristendeutsch: wen die Pflicht trifft, welche Ausnahmen es gibt und womit du am besten anfängst.
Für wen die Pflicht gilt
Das Gesetz gilt für Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten. Im Web betrifft das vor allem den elektronischen Geschäftsverkehr: Wer online etwas verkauft, Termine mit Vertragsabschluss anbietet oder Buchungen entgegennimmt, fällt in der Regel darunter. Ein Online-Shop gehört fast immer dazu.
Eine reine Visitenkarten-Website ohne Bestell- oder Buchungsfunktion ist dagegen oft nicht direkt verpflichtet. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem: rund jeder zehnte Besucher profitiert direkt, und bequemer wird deine Seite für alle.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von der Pflicht ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Wichtig dabei: Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht für Hersteller von Produkten. Ob sie auf dich zutrifft, klärst du am besten mit deinem Steuerberater oder Anwalt.
Was konkret gefordert ist
Die Anforderungen orientieren sich an den europäischen Standards für digitale Barrierefreiheit (EN 301 549, aufbauend auf den WCAG-Richtlinien). Praktisch heißt das zum Beispiel: ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, beschriftete Formulare und verständliche Sprache.
Dazu kommt die Barrierefreiheitserklärung: ein Dokument auf deiner Website, das den Stand ehrlich beschreibt und einen Kontaktweg für Rückmeldungen nennt.
Was passiert, wenn nichts passiert
Die Marktüberwachung kann Mängel beanstanden und Nachbesserung verlangen. Wichtiger als die Behörde ist aber der Alltag: Eine Seite mit Barrieren verliert Besucher, die gern gekauft hätten. Beides spricht dafür, das Thema geordnet anzugehen statt in Panik.
So findest du heraus, wo deine Website steht
Unser kostenloser Schnelltest prüft deine Startseite in unter einer Minute direkt im Browser und ordnet jeden Fund ehrlich ein: was das kostenlose Widget sofort abdeckt, was in den Code muss und was nur ein Mensch beurteilen kann.
Häufige Fragen
Gilt die Pflicht auch für meine Handwerker-Website?
Wenn deine Seite nur informiert und Kontakt anbietet, in der Regel nicht direkt. Sobald Kunden online buchen oder kaufen können, sieht es anders aus. Im Zweifel hilft ein kurzer Blick mit Steuerberater oder Anwalt.
Reicht ein Widget, um die Pflicht zu erfüllen?
Nein, und wer das verspricht, sagt nicht die Wahrheit. Ein Widget wie Accessify gibt deinen Besuchern sofort hilfreiche Bedienfunktionen. Für belastbare Barrierefreiheit müssen Fehler im Code trotzdem behoben werden, und die Barrierefreiheitserklärung gehört ebenfalls dazu.
Seit wann gilt das alles?
Das Gesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Es setzt eine europäische Richtlinie um, den European Accessibility Act, deshalb gelten in der ganzen EU ähnliche Regeln.
Diese Seite erklärt die Lage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.