Die häufigsten Barrieren auf Firmenseiten: was zuerst zu tun ist

Wir haben 14.984 Firmen-Startseiten geprüft. Hier siehst du die neun häufigsten Mängel und welche dein Team selbst angeht und welche die Agentur.

Zahlen 27. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit

Hände halten ein Klemmbrett und einen Stift im Halbdunkel.
Foto von Vladislav Igumnov auf Unsplash

Wenn du weißt, dass deine Website barrierefrei werden muss, aber nicht, womit du anfangen sollst, helfen Zahlen aus der Praxis. In unserem Barriere-Report 2026 haben wir 14.984 deutsche Firmen-Startseiten geprüft. Bei 14.873 davon fand sich mindestens ein Mangel. Nur 111 Seiten blieben ohne Befund. Im Schnitt kamen 2,26 Befunde auf eine Seite.

Dieser Artikel sortiert die neun Befunde des Reports nach Häufigkeit und danach, wer in deinem Unternehmen sich darum kümmern kann. Der Report zeigt, welche Mängel auf den Startseiten gefunden wurden. Er ersetzt keine Prüfung durch Menschen und sagt nicht, ob eine Seite rechtlich in Ordnung ist.

Die neun häufigsten Mängel im Überblick

Befunde auf 14.984 geprüften Firmen-Startseiten (Barriere-Report 2026)
MangelBetroffene SeitenAnteil
Kein Sprunglink zum Inhalt14.67898 Prozent
Hauptinhalt nicht ausgezeichnet7.08647,3 Prozent
Keine Hauptüberschrift4.40729,4 Prozent
Bilder ohne Alternativtext2.50916,7 Prozent
Zoom auf dem Handy gesperrt2.48216,6 Prozent
Sprache nicht angegeben9446,3 Prozent
Keine mobile Darstellung8745,8 Prozent
Symbol-Schaltflächen ohne Namen3682,5 Prozent
Formularfelder ohne Beschriftung2621,7 Prozent

Ein Sprunglink ist ein unsichtbarer Link ganz oben auf der Seite, mit dem man das Menü überspringt. Wer nur mit der Tastatur arbeitet, muss sich ohne ihn bei jedem Seitenaufruf mit der Tab-Taste durch das gesamte Menü klicken. Dass er auf 98 Prozent der Seiten fehlt, heißt: Es ist kein Sonderfall, sondern der Normalzustand. Wenn dein Test also etwas findet, bist du in guter Gesellschaft. Das ist aber kein Grund, es liegen zu lassen.

Was dein Team selbst in der Hand hat

Zwei Befunde berühren Arbeit, die oft im Marketing liegt.

Bilder ohne Alternativtext (16,7 Prozent). Der Alternativtext ist die kurze Beschreibung, die ein Screenreader statt des Bildes vorliest. Ein Screenreader ist ein Programm, das blinden Menschen den Inhalt einer Seite vorliest. Laut Report betrifft das häufig genau die Produktfotos, die zum Kauf führen sollen. Ob dein Team die Texte im Shop-Backend selbst pflegen kann, siehst du sofort: Öffne ein Produkt und schau, ob es ein Feld für die Bildbeschreibung gibt. Wie gute Texte aussehen, steht in unserem Artikel Alt-Texte für Bilder im Shop.

Keine Hauptüberschrift (29,4 Prozent). Die Hauptüberschrift sagt, worum es auf der Seite geht. Screenreader lesen sie zuerst vor. Wenn deine Startseite einen großen Titel hat, der aber nur als große Schrift gestaltet ist, fehlt sie in diesem Sinn. Mehr dazu findest du unter Überschriften richtig setzen.

Was die Agentur liefern muss

Die übrigen sieben Befunde stecken im Aufbau der Seite oder der Vorlage. Das ist Sache deiner Agentur oder deines Freelancers. Du musst dafür keine Technik verstehen, nur das gewünschte Ergebnis beschreiben. Diese Sätze kannst du direkt weitergeben:

  • Kein Sprunglink: „Bitte sorgt dafür, dass man mit der Tastatur auf jeder Seite direkt zum Inhalt springen kann, ohne das Menü zu durchlaufen.“
  • Hauptinhalt nicht ausgezeichnet: „Bitte macht den Hauptinhalt jeder Seite für Screenreader so kenntlich, dass man direkt dorthin springen kann.“
  • Zoom gesperrt (16,6 Prozent): „Bitte stellt sicher, dass man die Seite auf dem Handy mit zwei Fingern vergrößern kann.“ Wie du das selbst prüfst, steht in Website auf dem Handy vergrößern.
  • Sprache nicht angegeben (6,3 Prozent): „Bitte hinterlegt auf jeder Seite die Sprache, damit Deutsch auch deutsch vorgelesen wird.“
  • Keine mobile Darstellung (5,8 Prozent): „Bitte sorgt dafür, dass sich die Seite auf dem Handy an die Bildschirmbreite anpasst.“
  • Symbol-Schaltflächen ohne Namen (2,5 Prozent): „Bitte gebt Lupe, Warenkorb und andere Symbole eine Beschriftung, die vorgelesen wird.“
  • Formularfelder ohne Beschriftung (1,7 Prozent): „Bitte sorgt dafür, dass jedes Formularfeld eine sichtbare Beschriftung hat, die auch vorgelesen wird.“

Lass dir nach der Umsetzung zeigen, dass es funktioniert, und prüfe es selbst nach. Ein „ist erledigt“ ohne Vorführung reicht nicht.

Wo du anfangen solltest

Der Report sagt nicht, welcher Mangel wie schwer wiegt. Eine Reihenfolge nach Häufigkeit wäre deshalb ein Fehlschluss. Sinnvoller ist eine Reihenfolge nach Wirkung auf deine Kundschaft:

  1. Alles, was den Kauf oder die Anfrage blockiert: Formularfelder, Symbol-Schaltflächen im Warenkorb, gesperrter Zoom. Laut Report kostet ein Formularfeld ohne Beschriftung im Bestellprozess den Abschluss. Mehr dazu im Artikel zum barrierefreien Checkout.
  2. Alles, was dein Team morgen selbst ändern kann: Bildbeschreibungen und die Hauptüberschrift.
  3. Alles, was die Agentur im Aufbau der Seite ändert, gebündelt in einem Auftrag: Sprunglink, Hauptinhalt, Sprache, mobile Darstellung.

Dass der Weg über die Seite selbst führen muss, gilt auch dann, wenn du schon ein Zusatzwerkzeug eingebaut hast. Warum ein Widget allein nicht reicht, haben wir separat beschrieben.

Warum das auch von Behörden ernst genommen wird

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit (MLBF) prüft nach eigener Darstellung, ob die Barrierefreiheitsanforderungen technisch und funktional erfüllt sind. Stellt sie einen Verstoß fest, fordert sie den Anbieter zunächst auf, ihn innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Geschieht das nicht, kann sie ein Angebot einschränken oder untersagen. Daneben sieht das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (§ 37) Geldbußen von bis zu 10.000 Euro vor, bei bestimmten Verstößen, etwa einer nicht konformen Dienstleistung, bis zu 100.000 Euro. Ob dein Angebot unter die Pflicht fällt, klärt die Seite zur Pflicht und unser Artikel dazu, wer betroffen ist.

Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn du ein Schreiben bekommst oder unsicher bist, hilft dir im Einzelfall eine Anwältin oder ein Anwalt.

In zehn Minuten selbst einen ersten Eindruck holen

Öffne deine Startseite am Handy und versuche, den Text mit zwei Fingern zu vergrößern. Drück am Computer die Tab-Taste und beobachte, ob du nach dem ersten Druck direkt einen Link „Zum Inhalt springen“ siehst. Klick ein paar Produktbilder an und prüfe im Backend, ob eine Bildbeschreibung eingetragen ist. Unser kostenloser Schnelltest zeigt dir die Befunde deiner Startseite in einer Minute.

Quellen

  1. Über uns: Aufgaben und Vorgehen der Marktüberwachungsstelle, Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit (MLBF), 27.10.2026
  2. § 37 BFSG Bußgeldvorschriften, Bundesministerium der Justiz, 27.10.2026

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